Manteuffel, Hans Carl Erdmann Freiherr von
geb. 06.03.1773 Sorau/Niederlausitz,
gest. 31.03.1844 Magdeburg,
Jurist, preußischer Oberlandesgerichtspräsident.

Der Sohn des Kurfürstlich-Sächsischen Majors Christoph Friedrich von Mihlendorff Freiherr v. M. wuchs mit sieben weiteren Geschwistern auf dem elterlichen Gut in der Niederlausitz auf und erhielt hier Privatunterricht. 1792 ermöglichte ein jährliches Stipendium der sächsischen Regierung das Studium der juristischen Wissenschaft an der Universität Leipzig, welches M. 1798 beendete. Zunächst wirkte der junge Jurist als Landsyndikus des Markgrafentums Niederlausitz. Sein jüngerer Bruder Otto war ein begabter Beamter, der sich in die Fragen zur Verfassung und Verwaltung in Sachsen einbrachte und kurz vor seinem frühen Tod 1812 den König in einem Schreiben bat, M. zu seinem Nachfolger im Amt zu bestimmen. Noch im selben Jahr trat dieser als Oberamts-Regierungspräsident in Lübben an. Nachdem die Niederlausitz an Preußen übergegangen war, wurde M. Präsident des Oberlandesgericht in Ratibor. 1819 übernahm er die Aufgabe als Oberlandesgerichts-Präsident in Magdeburg. 1821 siedelte die Familie in die Elbestadt über. Hier ließ er den beiden Söhnen des verstorbenen Bruders, neben den eigenen drei Kindern, eine Erziehung und Ausbildung in seinem Hause angedeihen. Einer der Neffen, Karl Otto, wurde später Chef des preußischen landwirtschaftlichen Ministeriums und ab 1873 konservatives Mitglied des Abgeordnetenhauses. Ab 1839 saß M. ehrenamtlich im Magdeburger Stadtrat. Er erhielt vom König die Titel Wirklicher Geheimer Rat und Exzellenz sowie Ritter des Roten Adler-Ordens II. Klasse mit Stern und Eichenlaub verliehen. Bis zu seinem Tode wirkte der 1841 schwer erkrankte M. in seinem Amt. Mit seinem Dienstbeginn in Magdeburg arbeitete er an der Seite des Regierungspräsidenten Wilhelm Anton von Klewiz für eine moderne Provinzialgesetzgebung zur Regelung der Rahmenbedingungen für die kommunale Selbstverwaltung und für eine wirtschaftliche Entwicklung in den preußischen Provinzen. 1826 entstand der 1. Entwurf dazu. Im engen Zusammenwirken mit der Stadt Magdeburg und im Konsens mit den 1831 erstmals gewählten Stadtverordneten beförderte M. die erste Städteordnung, die 1832 in Kraft trat. Im Schriftwechsel zum Provinzialrecht bezog sich der Oberlandesgerichts-Präsident dabei u. a. auf das Magdeburger Stadtrecht von 1483. 1837 erschien das Magdeburger Provinzialgesetzbuch auf M.s Empfehlung bei Wilhelm von Heinrichshofen. 19 Jahre seiner Tätigkeit am Magdeburger Oberlandesgericht widmet M. der Weiterentwicklung der Provinzialgesetzgebung im Sinne der Regionen und Städte der preußischen Provinzen in Sachsen und Brandenburg, vermittelte zwischen dem Oberpräsidenten, der königlichen Regierung und den Städten, insbesondere der Stadt Magdeburg. 1837 ernannte der Oberbürgermeister August Wilhelm Francke M. anläßlich seines 25jährigen Dienstjubiläums zum Ehrenbürger der Stadt Magdeburg und würdigte damit die Leistungen des Chefpräsidenten des Oberlandesgericht zur Regelung der Rechte und Kompetenzen der preußischen Kommunen. Darüber hinaus engagierte sich M. für die Wohltätigkeit in der Stadt. Er war ab 1822 Mitglied der Loge “Ferdinand zur Glückseligkeit” und wirkte von 1839–1844 als Meister vom Stuhl. Der Träger des St. Johanniter-Ordens war bereits als Student literarisch tätig und förderte als Mitglied der Literarischen Gesellschaft auch die schöngeistige Kultur in Magdeburg.

Literatur: Magdeburgische Zeitung vom 01.04.1844 und 05.04.1844; Georg Schmidt, Die Familie v.M., I. Abt.: Freiherrlich Sächsisch-Niederlausitzer Linie, 1905.

Archivalien: LHASA: Rep. C 125 OLG Magdeburg, Vol. I, Vol. II, Entwurf zum Magdeburger Provinzialgesetzbuch, 1831/32–1843.

 Bildquelle: *Erinnerungs-Blätter zum hundertfünfzigjährigen Stiftungsfeste der Loge “Ferdinand zur Glückseligkeit” zu Magdeburg am 23. Februar 1911, o. J. [1910].

Heike Kriewald

letzte Änderung: 28.02.2005