Klewiz, Wilhelm
Anton von (seit 1803), Dr. phil. h.c. |
K. war das dritte von sechs Kindern einer angesehenen bürgerlichen Magdeburger Familie. Sein Vater, Johann Ehrenfried K., war Kriminalrat und Gerichtsadvokat. Nach dem Besuch des Domgymnasiums in Magdeburg studierte K. 1779–81 Rechtswissenschaften, daneben auch Mathematik und Chemie in Halle und Göttingen und wurde 1783 Referendar an der Magdeburger Kriegs- und Domänenkammer, wo er mit der Leitung des Salzamtes in Schönebeck betraut wurde. 1784/85 besuchte K. Vorlesungen des Berg- und Hütten-Departements in Berlin. 1785 wurde er Assessor sowie Kriegs- und Domänenrat, später Kammerdirektor in Magdeburg. Nach 1793 als Geheimer Oberfinanzrat in der Berliner Behörde Südpreußisches Departement tätig, war K. für die verwaltungsmäßige, rechtliche und fiskalische Eingliederung der bei den polnischen Teilungen an Preußen gefallenen Gebiete verantwortlich. 1803 wurde er auf Grund seiner Verdienste geadelt. 1805 leitete K. als Kammerpräsident in Posen die Mobilmachung der preußischen Streitkräfte. Nach dem Zusammenbruch Preußens 1806 wurde ihm ein Jahr später das Präsidium der Kombinierten Immediatkommission für Geldoperationen und Armenpflege in Königsberg übertragen. Sein hohes Ansehen als Verwaltungsbeamter beruhte u. a. auf seiner anerkannten Publikation über “Die Steuerverfassung im Herzogtum Magdeburg”. Gemeinsam mit Theodor von Schön entwarf K. im Auftrage von Karl August Fürst von Hardenberg 1810 die “Verordnung über die veränderte Staatsverfassung aller obersten Staatsbehörden”. Er wurde Staatssekretär im Staatsrat und während der Befreiungskriege 1813 Zivilgouverneur der ehemals preußischen Gebiete zwischen Weser und Elbe. 1816 erhielt er für seine Verdienste den Titel Wirklicher Geheimer Rat. Im Dezember 1817 wurde K. preußischer Finanzminister. Er kehrte 1824 nach Magdeburg zurück, ein Jahr später wurde er in Nachfolge von Friedrich Christian Adolph von Motz Oberpräsident der Provinz Sachsen. Dieses Amt übte er bis 1837 aus. Hier widmete er sich besonders den Kirchen- und Schulangelegenheiten und, wie bereits während seiner Referendariatszeit, dem Berg- und Hüttenwesen. Ihm oblag es u. a. auch, im Auftrage des Königs den neu eingerichteten Provinziallandtag als Landtagskommissar zu leiten. Die Stadt Magdeburg ehrte ihn 1814 mit der Bürgerkrone/1. Ehrenbürgerschaft. 1833 wurde er anläßlich seines 50jährigen Dienstjubiläums von König Friedrich Wilhelm III. mit dem Schwarzen Adlerorden geehrt, die Stadt Halle ernannte ihn zu ihrem Ehrenbürger, und die Universität Halle-Wittenberg überreichte ihm die Ehrendoktorwürde.
Werke: Steuerverfassung im Herzogtum Magdeburg (2 Bde), 1797; Allgemeine Steuer-Verfassung in der preußischen Monarchie und besondere Grundsteuer-Verfassungen in der preußischen Provinz Sachsen, 1828; Das Provinzial-Recht des Herzogtums Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld altpreußischen Antheils, 1837.
Literatur: ADB 16, 180f.; NDB 12, 60f.; Mitteldt Leb 1, 12–30 (B); J. H. B. Burchardt, Zur Erinnerung. Glückwunschschrift auf A. W. v.K., Wirklicher Geheimer Rat und Ritter des schwarzen Adlerordens und des eisernen Kreuzes anläßlich seines fünfzigjährigen Amtsjubiläums, 1833 (B); Ernst Klein, Von der Reform zur Restauration. Finanzpolitik und Reformgesetzgebung des preußischen Staatskanzlers Karl August von Hardenberg, 1965; Alfred Laeger, Vom Magdeburger Domabiturienten zum preußischen Staatsminister, in: Gedenkschrift Dom- und Klostergymnasium Magdeburg 1675–1950, 1967, 56–60 (B); Ingelore Buchholz/Maren Ballerstedt/Konstanze Buchholz, Magdeburger Ehrenbürger, 1994, 8f. (B).
Bildquelle: *StadtA Magdeburg.
Roswitha Willenius
letzte Änderung: 09.02.2005