Fretzdorf, Otto, Dr. jur.
geb. 11.12.1881 Stralsund,
gest. 21.11.1950 Magdeburg,
Jurist, Konsistorialpräsident.

Nach der Schulzeit und dem rechtswissenschaftlichen Studium in Greifswald von 1902 bis 1905 wurde F. nach einem Vorbereitungsdienst in Pommern nach dem zweiten Examen im April 1910 Gerichtsassessor und juristischer Hilfsarbeiter beim Konsistorium der Provinz Pommern. Er promovierte 1911 und war zunächst kommissarisch beim Konsistorium der Provinz Pommern in Stettin, dann beim Konsistorium der Mark Brandenburg beschäftigt, wo er 1912 zum Konsistorialassessor ernannt wurde. Ab 1918 Konsistorialrat, wechselte er 1923 von Berlin nach Danzig. Zu dieser Zeit war der Übertritt aus dem preußischen Staats- in den allgemein kirchlichen Verwaltungsdienst der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union noch ohne weiteres möglich. Erst bei der Rückversetzung von Danzig an das Konsistorium Mark Brandenburg im Oktober 1932 wurde deutlich, daß Danzig als Völkerbundsgebiet auch kirchlich eine Sonderstellung hatte. Die Frage, ob es sich um eine Neuanstellung handelte und diese nach dem preußischen Kirchenvertrag von 1931 anzeigepflichtig war, wurde zwar aufgeworfen, aber damit umgangen, daß F. seine deutsche Reichsangehörigkeit behalten hatte. Eine Ernennung F.s zum Konsistorialpräsidenten der Mark Brandenburg wurde Anfang 1936 unter Hinweis auf zu starke, nicht weiter benannte Bindungen in den letzten zweieinhalb Jahren abgelehnt. Statt dessen empfahl der Landeskirchenausschuß eine Berufung in eine Präsidentenstelle einer anderen Kirchenprovinz. Daraufhin wurde F. 1936 als Nachfolger von Ernst Loycke zum Konsistorialpräsidenten der Provinz Sachsen ernannt. Ein von F. unterzeichneter Jahresrückblick auf ein Jahr “voller Schwierigkeiten, voll Kampf und Not”, der als Rundverfügung unter den Geistlichen der Provinz Sachsen kursierte, trug ihm herbe Kritik ein, die in einem schriftlichen Antrag an den Evangelischen Oberkirchenrat mündete, ihn vom Dienst zu suspendieren. Nach dem Ende des II. Weltkrieges erging an den 64jährigen bei einer Besprechung am 31.10.1945 die Empfehlung, das Amt für eine jüngere Kraft frei zu machen. Damit sollte ein Neuanfang in Entsprechung der selbstlosen Sachlichkeit in F.s Amtsführung auch äußerlich sichtbar befördert werden. Gleichzeitig ebnete ein Beschluß der altpreußischen Kirchenleitung vom 06.11.1945 den Weg zu einer weiteren vertrauensvollen Mitarbeit F.s. Er sollte in die weltliche Oberkonsistorialratsstelle im Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen unter Beibehaltung des Titels Konsistorialpräsident einrücken und den neu zu berufenden Konsistorialpräsidenten vertreten. Diese Dienstkonstellation kam zustande mit dem Amtsantritt des Konsistorialpräsidenten Lothar Kreyssig zum 21.02.1946.

Archivalien: EZA Berlin: Bestand 7/P 378 (PA).

Hans Seehase