Ernst, Johannes
Liborius |
E. studierte in Paderborn und ließ sich 1819 wohl in Corvey zum katholischen Priester weihen. Zunächst war E. Schulvikar in Delbrück, dann 1822 Pfarrer von Driburg und 1828 Pfarrer von Huysburg/Halberstadt. Anfang Dezember 1833 wurde E. der Nachfolger des Kommissars des Bischöflichen Kommissariates Magdeburg Georg Delecker. Auf Wunsch staatlicher Stellen, die den Kommissariatssitz erneut in Magdeburg wissen wollten, wurde E. Pfarrverweser von Magdeburg. Der Amtssitz des Kommissariates kam schließlich 1835 endgültig nach Magdeburg, indem E. von Bischof Friedrich Klemens zum Pfarrer an St. Marien eingesetzt wurde. Seitdem blieb das Amt des Kommissars bis 1952 an die Magdeburger Pfarrstelle gebunden, die 1859 den Titel einer Propstei erhielt. Während der Amtszeit von E. faßte auch in Magdeburg die sogenannte Ronge-Bewegung (Deutschkatholizismus) – eine rationalistisch-nationalistische Strömung gegen die Erneuerungsbewegung innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland – kurzzeitig Fuß, mit der E. manche Streitigkeiten hatte. Bischof Franz Drepper ernannte E. 1844 zum nichtresidierenden Domherrn des Paderborner Kathedralkapitels, holte ihn 1846 ganz nach Paderborn zurück und setzte Christoph Beckmann in dessen Magdeburger Ämter ein. In Paderborn war E. Dompfarrer, residierender Domkapitular sowie Dechant für das Dekanat Paderborn.
Literatur: Wilhelm Liese, Necrologium Paderbornense, 1934; Rudolf Joppen, Das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg, in: SkBK, Bd. 10, 1978, 179–182.
Daniel Lorek