Waitz, Helmut
geb. 04.04.1910 Magdeburg,
gest. 12.03.1993 Magdeburg,
Rechtsanwalt, Synodalpräses der evangelischer Kirche
der Union (EKU) und der Kirchenprovinz Sachsen.

W. wuchs in Magdeburg auf als Sohn des Gymnasiallehrers Erich W., der 1945–49 Direktor des Domgymnasiums war. Zeit seines Lebens blieb W. seiner Heimatstadt innerlich und beruflich eng verbunden. 1928 machte er hier Abitur, studierte dann bis 1931 Jura. Als Referendar war W. am Amtsgericht Gommern und am Oberlandesgericht Naumburg, als Assessor in Magdeburg tätig. 1939 wurde W. zum Kriegsdienst eingezogen, zeitweise eingesetzt im Afrikakorps, später an der Ostfront (ohne Offiziersrang). Aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft wurde er im Oktober 1945 entlassen. 1947 erfolgte in Magdeburg die Zulassung als Rechtsanwalt. W. war bis in die Zeit seines Ruhestandes hinein in Magdeburg als Rechtsanwalt tätig, schloß sich jedoch dem Kollegium der Rechtsanwälte nicht an, um sich nicht von den Vorgaben der DDR-Justiz abhängig zu machen. Dies bedeutete freilich eine weitgehende berufliche Isolierung. Er vertrat in Prozessen kirchliche Körperschaften und unangepaßte DDR-Bürger. Wegen dieser beruflichen Unabhängigkeit und seiner tief verwurzelten, aus einer liberalen Tradition geformten Frömmigkeit war er in der Kirche hochgeschätzt. Ihm wurden langfristig wesentliche Funktionen übertragen: Seit 1952 war W. Mitglied der Provinzialsynode der Kirchenprovinz Sachsen, von 1964 bis 1980 deren Präses. 1970 wählte ihn die Regionalsynode Ost der Evangelischen Kirche der Union zum Präses (bis 1976); in der ersten Legislaturperiode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR war er Vizepräses der Bundessynode (1969–73). Als Synodalpräses war W. zugleich Mitglied der Magdeburger Kirchenleitung und des Rates der Kirchenleitung. Damit gehörte er zum engsten Beraterkreis von Bischof Johannes Jänicke und später von Bischof Werner Krusche. Zugleich stellte er Rat und Arbeitskraft auch der Domgemeinde (zeitweilig als Vorsitzender des Gemeindekirchenrates) und dem Kirchenkreis (als Präses der Kreissynode) zur Verfügung. Redlich und unbestechlich hat er sich dafür eingesetzt, daß die evangelischen Kirchen einen Anpassungskurs vermieden, ohne sich aber zu politischen Provokationen verführen zu lassen. In der EKU setzte er sich 1970 und 1972 auf den beiden Magdeburger Synodaltagungen für eine besonnene Bereichsgliederung ein – die Einheit mit den westlichen Gliedkirchen wahrend, aber die Handlungsfähigkeit im Bereich der DDR klar ins Auge fassend. Als Vorsitzender des Arbeitskreises “Grundordnung” der Magdeburger Kirchenleitung hat er durch sechs Jahre hindurch die Erarbeitung einer neuen Kirchenverfassung der Kirchenprovinz Sachsen geleitet und als Präses der Synode die Verabschiedung dieser Neufassung 1980 erfolgreich abgeschlossen.

Nachlaß: AKPS: Rep. N 5.

Bildquelle: *Harald Schultze, Magdeburg (privat).

Harald Schultze