Delbrück, Gottlieb, Dr.
jur. h.c. |
Der jüngste Sohn des Magdeburger Juristen und Ratmannes Friedrich Heinrich D. absolvierte das Domgymnasium in Magdeburg und studierte 1795–97 Rechtswissenschaften an der Universität Halle. 1798 trat er in den preußischen Staatsdienst, wurde nach einem kurzen Referendariat an Magdeburger Gerichten 1800 zum Justizkommissar und Notar ernannt und erhielt zugleich eine Assessur beim Syndikatsgericht des Magdeburger Domkapitels. Hier wirkte er ab 1802 als Kriminalrat und ab 1805 als Syndikus des Domkapitels. Nach dessen Auflösung 1810 oblag ihm die Verwaltung der Güter der ehemaligen geistlichen Stifte in Magdeburg. Während der Zeit des Königreichs Westfalen hielt er sich 1807 einige Zeit in Paris auf. 1816 erhielt D. eine Anstellung als Regierungsrat und Justitiar bei der Regierung in Magdeburg. 1826 zum Geheimen Regierungsrat ernannt, übernahm er zugleich die Aufgaben eines Justitiars des evangelischen Konsistoriums und des Provinzial-Schulkollegiums in Magdeburg. Während dieser Zeit erwarb er sich besondere Verdienste um die in unmittelbarem Auftrag des Staatskanzlers Hardenberg vorgenommene Regulierung der schwierigen Verhältnisse zum regierenden Grafen zu Stolberg-Wernigerode. 1831 wurde der erfahrene D. durch das Ministerium Altenstein mit der Untersuchung der Studentenunruhen an der Universität Halle betraut und infolge der mit großer Umsicht gelösten Aufgabe noch im selben Jahr zum Regierungsbevollmächtigten und Kurator der Universität Halle berufen – ein Amt, das er bis zu seinem Tode ausübte. D. setzte sich in unparteiischer Weise konsequent für die materiellen und ideellen Interessen der Universität ein. So betrieb er seit 1832 langjährig die zeitgemäße Umarbeitung der Universitätsstatuten, deren Ausarbeitung bei seinem Tod kurz vor dem Abschluß stand, nahm vorteilhaften Einfluß auf die Personalpolitik des Ministeriums bei der Berufung von Professoren und Zulassung von Dozenten und setzte sich energisch und wiederholt für die Aufbesserung der Gehälter des Universitätspersonals ein. Bei der Beaufsichtigung des Lehrkörpers und der Disziplinierung der Studenten in bewegten Zeiten übte er verantwortungsvolle Milde und plädierte im Gegensatz zur königlichen Regierung für gemäßigte Strafen. D. hatte als Kurator in Halle entscheidenden Anteil an der Errichtung des 1834 eingeweihten neuen Hauptgebäudes der Universität, an der Reparatur und Erweiterung von Gebäuden der medizinischen Fakultät, an der Erweiterung der Baulichkeiten des Botanischen Gartens (ab 1842 realisiert) und der Beendigung der Bauarbeiten am Gebäude der Universitätsbibliothek. Zudem leitete er die Fortführung der internen Rechnungsrevision und Inventarisierung ein. 1834 verlieh ihm die juristische Fakultät der Universität Halle die Ehrendoktorwürde. Für seine Mitarbeit bei Gesetzgebungsvorhaben im Ministerium Altenstein wurde er 1838 zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt.
Literatur: Nekrolog auf G. D., in: Hallisches patriotisches Wochenblatt, 44. Stück vom 07.11.1843, 1428 (Beilage); Wilhelm Schrader, Geschichte der Friedrichs-Universität zu Halle, Bd. 2, 1894; Manfred Brümmer, Staat contra Universität. Die Universität Halle-Wittenberg und die Karlsbader Beschlüsse 1819–1848, 1991, 86–118 u.ö.
Bildquelle: *Universitätsarchiv Halle.
Guido Heinrich