Knoblauch, Johann Christian Friedrich Daniel
geb. 23.09.1805 Magdeburg,
gest. 31.12.1879 Magdeburg,
Kaufmann, Versicherungsunternehmer,
Königlicher Geheimer Kommerzienrat.

Das einzige Kind des Magdeburger Tuchhändlers Johann Israel Christian K. besuchte von 1812 bis 1816 das Magdeburger Domgymnasium und im Anschluß daran für zweieinhalb Jahre die Winkelmannsche Privatschule. Die dann folgende Ausbildung an der höheren Gewerbe- und Handlungsschule beendete er vorzeitig, um im Januar 1820 in seiner Heimatstadt eine vierjährige kaufmännische Lehre bei der Firma Müller & Weichsel anzutreten. Bereits 1828 gründete er mit einem Partner in Magdeburg die Firma Knoblauch & Bandelow, ein Textilunternehmen, das er ab 1835 unter dem Namen Knoblauch & Co. allein weiterführte. Erste Erfahrungen mit dem Versicherungswesen sammelte er als Schiedsgutachter bei Rechtsstreitigkeiten in Wirtschaftsangelegenheiten. Sein hierbei erworbenes Wissen, seine Mitgliedschaft im Direktorium der Magdeburgischen Wasser-Assekuranz-Kompagnie sowie die Kenntnis der Schwierigkeiten der hier ansässigen Unternehmer, vornehmlich aus der Zuckerindustrie, bei der Deckung ihrer unternehmerischen Risiken waren 1838 maßgebend bei der Wahl K.s in eine Kommission, die von der Magdeburger Korporation der Kaufmannschaft mit den Vorbereitungen zur Gründung einer neuen Versicherungsgesellschaft betraut wurde. Nach dem Eintreffen der königlichen Genehmigung wählte die Generalversammlung der 1844 auf Aktien neu errichteten Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft K. zum Generalagenten, der er mit kurzen Unterbrechungen, später als Generaldirektor, bis zu seinem Tode vorstand. K. machte aus dem Unternehmen sehr schnell eine der angesehensten und größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Darüber hinaus errichtete er Vertretungen im Ausland und schuf Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften – ein entscheidender Fakt bei der internationalen Ausweitung des deutschen Versicherungsmarktes. Der vielseitige und für das Versicherungswesen scheinbar begnadete K. entwickelte neue Methoden, ließ Statistiken anlegen, führte gewerbliche und landwirtschaftliche Risikoklassen sowie vertragliche Vorsichtsbedingungen ein, befaßte sich mit der Problematik der Schwankungsrückstellung und schuf somit die Grundlagen der modernen Versicherungstechnik. Mit seiner 1854 gegründeten Abteilung „Literatur und höhere Korrespondenz“, nach heutigem Maßstab ein modernes Büro für Öffentlichkeitsarbeit, war er seiner Zeit weit voraus. Bereits Ende der 1840er Jahre begann er mit Planungen für die Aufnahme weiterer Branchen in das Unternehmen. 1853 setzte er sich bei den Aktionären mit dieser Meinung durch, und es kam zur Gründung der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft, der 1862 die Magdeburger Rückversicherungs-Gesellschaft, 1871 die Magdeburger Allgemeine, deren späterer Generaldirektor  Ferdinand Hahn war, und 1876 für Überseegeschäfte die Hamburg-Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft folgten. Mit dieser Magdeburger Versicherungsgruppe schuf K. einen Vorläufer heutiger Versicherungskonzerne, mit dem er fast das gesamte Spektrum der Versicherungsbranche abdeckte. Mit der Einberufung von Konferenzen der Hauptagenten nach Magdeburg zur Schulung, zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Übergabe von Agenturinstruktionen schuf er zudem die Grundlagen für Außendienstschulungen in der Versicherungsbranche. Er führte straff organisierte Generalagenturen mit festbesoldeten Leitern ein. K., der auf gut geschulte Mitarbeiter und Fachkompetenz größten Wert legte, setzte sich nachdrücklich für die Ausbildung von Nachwuchskräften ein, die als sog. „Magdeburger Schule“ bezeichnet wurde. 1869 wurde er in das Ältestenkollegium der Magdeburger Korporation der Kaufmannschaft gewählt, dem er bis zu seinem Tode angehörte. Der König von Preußen und der Herzog von Anhalt verliehen ihm den Titel eines Geheimen Kommerzienrates.

Werke: Die Fehler und Mängel des Feuerversicherungsrechts in den deutschen Bundesstaaten. Für den dritten deutschen Handelstag im Anschluß an den Antrag der Magdeburger Kaufmannschaft, betreffend die allgemeine deutsche Versicherungsgesetzgebung, 1865; Die Fehler und Mängel des öffentlichen Feuerversicherungsrechts in Deutschland. Denkschrift zur Ergänzung und factischen Erläuterung der dem dritten deutschen Handelstage im Jahre 1865 gewidmeten Schrift: "Die Fehler und Mängel des Feuerversicherungsrechts in den deutschen Bundesstaaten" für den vierten deutschen Handelstag, 1868.

Literatur: NDB 12, 193f.; Denkschrift über die Bestrebungen und Erfolge der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft auf dem Gebiete des Feuerschutzes. Überreicht zur Allgemeinen Deutschen Ausstellung auf dem Gebiete der Hygiene und des Rettungswesens Berlin 1882/83, 1883; Rudolf Berndt, Die Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft im Spiegel einer 50jährigen Vergangenheit. Der Gesellschaft gewidmet zu ihrem Jubiläum am 2. September 1894, 1894; 100 Jahre Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft 1844–1944, 1944, 11–47 (*B); Peter Koch, Pioniere des Versicherungsgedankens, 1968, 295–300 (B); Ludwig Arps, Deutsche Versicherungsunternehmer, 1968, 51–67 (B).

Archivalien: Geheimes StA Berlin-Dahlem: Vz 830 FM 5.2. M 7, Nr. 55.

Bildquelle: LHASA.

Horst-Günther Heinicke