Schultz, Johannes
geb. 30.03.1897 Großthiemig,
gest. 07.12.1971 Berlin,
Jurist, Oberkonsistorialrat.

Nach Schulbesuch und Jurastudium in Leipzig und Halle war S. nach dem ersten juristischen Examen 1922, einem Gerichtsreferendariat am Oberlandesgericht Naumburg und dem zweiten Examen 1925 Gerichtsassessor an den Amtsgerichten Halberstadt, Aken, Quedlinburg und Magdeburg sowie ab 1927 Konsistorialassessor am Konsistorium der Provinz Sachsen in Magdeburg. 1930 wurde er zum Konsistorialrat ernannt. 1933 trat er der NSDAP bei und wurde 1934 als Generalreferent für die Verhandlungen mit den Staats-, Partei- und Polizeistellen eingesetzt. Auf Weisung des Reichskirchenministeriums übernahm S. 1937 die Befugnisse des zurückgetretenen Provinzkirchenausschusses und wurde Leiter der Finanzabteilung im Konsistorium. 1938 wurde er zum Oberkonsistorialrat und 1943 zum Landeskirchenführer/ Kirchenpräsident der Bremischen Evangelischen Kirche ernannt. Nach dem Ende des II. Weltkrieges stellte die Kirchengemeinde Egeln einen Antrag an den Evangelischen Oberkirchenrat auf Entfernung des Oberkonsistorialrates S. aus dem Dienst. Gleichzeitig fand S. auch Fürsprecher, so den Bremer Pastor Gustav Wilcken, der ihm als Mitglied des vorläufigen Kirchenausschusses der Bremer Evangelischen Kirche im Januar 1946 bescheinigte, sich auch für Gemeinden der Bekennenden Kirche eingesetzt zu haben. S. wurde aufgrund der Notverordnung zur Beschränkung und Sicherung des Personalbestandes der kirchlichen Verwaltungen vom 06.11.1945 zum 01.12.1945 in den Ruhestand versetzt. Er selbst verwies dagegen in Ausführungen zu seiner Tätigkeit darauf, daß er von Bischof Friedrich Peter zu Untersuchungen gegen den Pfarrernotbund bestimmt worden sei. Da er mit Konsistorialpräsident Ernst Loycke darum bemüht gewesen sei, Disziplinarstrafen zu vermeiden, hätten diese Ermittlungen in der Regel mit einem Verweis geendet. Sein Hauptbetätigungsfeld seien die Küster-Schul-Verhandlungen gewesen, auch die Auseinandersetzungen bereits geschlossener Verträge. Der Wechsel in der Leitung der Finanzabteilung von  Otto Fretzdorf an S. sei von ihm zunächst abgelehnt worden, er habe ihn erst akzeptiert, als er auf seine Erfüllungspflicht als Beamter hingewiesen worden sei. Der Sichtungsausschuß der Kirchenprovinz Sachsen hielt S. dagegen in Untersuchungen im April und Mai 1946 für einen Exponenten staatlicher und parteipolitischer Gewalt, der im Streben nach persönlicher Geltung das kirchliche Gedeihen in seiner subjektiven Sichtweise im Blick gehabt habe. Als Tätigkeit komme daher nur eine nicht leitende und geringere Funktion in Betracht, die ihm ohne längere Bindung zu übertragen sei. Seine finanztechnischen Fähigkeiten wurden dabei ausdrücklich gewürdigt. Seit 1946 war S. zunächst als Amtsleiter des Kreiskirchenamtes Burg tätig und später mit dem Aufbau des Kirchensteueramtes Schönebeck und anderer Dienststellen auf der Kirchenkreisebene beauftragt. Seit Juni 1959 nahm er einen Dienstauftrag der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union wahr, in dem er sich mit dem Predigerseminar Wittenberg zu befassen hatte. Im Gefolge dieses Auftrages konnte er im Juli 1961 in den Westteil Berlins übersiedeln.

Archivalien: EZA Berlin: Bestand 7/P 1273 und 1274 (PA); AKPS: Rep. A, Spec. P, Sch K 9 (PA).

Hans Seehase