Hofmann, Bernhard
geb. 19.07.1889 Magdeburg,
gest. 10.02.1954 Magdeburg,
Rechtsanwalt, Notar, Konsistorialpräsident.

Nach der Schulzeit am Gymnasium des Klosters Unser Lieben Frauen in Magdeburg von 1898 bis 1907 studierte H. bis 1910 an den Universitäten Freiburg/Breisgau, Berlin und Halle Jura. Das erste Examen legte er 1910 in Naumburg ab, das zweite 1915. Zum Gerichtsassessor am Amtsgericht Magdeburg ernannt, wurde er im Februar 1919 auf Antrag aus dem Justizdienst entlassen und war seit dieser Zeit als Rechtsanwalt und Notar in Kalbe/Milde tätig. Ende Juni 1925 wechselte H. nach Magdeburg, wo er dem Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten beitrat. Seit 1927 engagierte er sich in der Provinzial- und Generalsynode der preußischen Provinz- und Landeskirche und trat 1933 dem Laienkreis des Pfarrernotbundes bei. In der Folge der Synode der Bekennenden Kirche (BK) von Barmen 1934 nahm H. auch an den weiteren BK-Synoden teil und gehörte zum engeren Rat des BK-Bruderrates der Provinz Sachsen. Zu diesem gehörten außer H. die Pfarrer Wilhelm Hülsen, Ludolf Müller und Wolfgang Staemmler, die 1937 gemeinsam wegen Ungehorsams angeklagt wurden. Gegenstand der Anklage war die Verantwortung einer Kirchenkollekte für die BK, die nicht genehmigt war. Das Verfahren wurde durch Beschluß vom 03.06.1938 nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellt, doch lief es als Ehrengerichtsverfahren beim Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB) weiter. Ebenso wie zwei weitere Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer wurde es im Wege der Amnestie eingestellt. Auch weitere Ehrengerichtsverfahren wurden 1940 und 1942 abgewiesen, lediglich in einem Verfahren hielt es der Ehrengerichtshof durch Beschluß vom 16.03.1943 für nötig und ausreichend, eine disziplinarische Warnung auszusprechen. Durch Verfügung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 12.09.1945 wurde H. erneut als Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Magdeburg zugelassen. Einer Bitte Ludolf Müllers zur Übernahme eines kirchenleitenden Amtes entsprach H. erst 1947. Auf Antrag der provinzsächsischen Kirchenleitung wurde H. in den Dienst der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union übernommen und zum 01.11.1947 zum Konsistorialpräsidenten der Kirchenprovinz Sachsen ernannt.

Archivalien: EZA Berlin: Bestand 7/P 585 und 7/P 588 (PA).

Hans Seehase

letzte Änderung: 09.02.2005