Goßler, Conrad Christian von (seit 1813), Dr. jur.
geb. 24.06.1769 Magdeburg,
gest. 1842 nicht ermittelbar,
Jurist, Königlicher Geheimer Oberjustizrat.

G. stammte aus einer egerländisch-vogtländischen Bauernfamilie, die Anfang des 18. Jahrhunderts nach Magdeburg kam. Sowohl G.s Großvater Christoph G. (1689–1750) als auch sein Vater Christoph (1723–91) erlangten rasch führende Stellungen in der Magdeburger Kaufmannschaft. G. und seine Brüder Christoph (1752–1817) und Wilhelm Christian (1756–1835) schlugen jeweils die Verwaltungslaufbahn ein. So war G. nach seinem Studium der Rechtswissenschaften bis zur Auflösung des Königreiches Westfalen als Rat am Appellationsgericht Westfalen tätig. Anschließend wurde G. zum westfälischen Generalstaatsanwalt in Kassel, 1815 zum preußischen Geheimen Oberjustizrat im Justizministerium ernannt. 1813 in den westfälischen Adelsstand erhoben, folgte 1816 die preußische Adelsanerkennung. Bereits zu Lebzeiten wurde G. 1840 Ehrenbürger der Stadt Magdeburg. Sein Sohn Karl Gustav (1810–85) war ab 1869 Kanzler des Königreichs Preußen und Mitglied des Herrenhauses.

Werke: Veröffentlichungen zu juristischen Verwaltungsaufgaben.

Literatur: NDB 6, 650; Hamberger/Meusel Bde. 13, 17; Christian Krollmann (Hg.), Altpreußische Biographien Bd. 1, 1941, 224; Wilhelm Schrader, Karl Gustav v.G., Kanzler des Königreichs Preußen. Ein Lebensbild, 1886; 

Archivalien: StadtA Magdeburg: A II, B 27, spec. 5, Bd. 1, 76 ff.

Thomas Kluger