Benutzungshinweise

I. Allgemeine Festlegungen
a) Das Magdeburger Biographische Lexikon (MBL) folgt der noch bis 2005 gesetzlich geltenden bisherigen Rechtschreibung.
b)

 Das MBL folgt in der Artikelgestaltung dem Vorbild großer biographischer Nachschlagewerke und Speziallexika (z.B. NDB, Killy Literaturlexikon etc.). Der Artikel gliedert sich in drei Teile: Artikelkopf, Artikeltext, Apparat.

II.

Artikelkopf

1. Namen- und Namenszusätze
a)

Grundsätzlich wurden, sofern ermittelbar, der Nachname sowie alle Vornamen der Person in der Reihenfolge und Schreibung laut Geburtsurkunde oder anderen urkundlichen oder amtlichen Eintragungen angegeben.

b)

Sofern die Überlieferung wiederkehrende Schreibvarianten oder Veränderungen der Schreibweise des Vor- oder Nachnamens aufweist, sind diese in Klammern angefügt, jedoch nicht fett gesetzt.

c)

 Bei mehreren Vornamen wurden der Rufname oder die Rufnamen kursiv gesetzt. Gebräuchliche Abwandlungen des Rufnamens (z.B. Fritz für Friedrich, Willi für Wilhelm, Max für Maximilian) wurden als Varianten in Klammern angefügt.

d)

Bei Frauen wurde grundsätzlich derjenige Nachname zuerst angegeben, unter dem sie allgemein bekannt geworden sind. War dies nicht der Geburtsname, so ist dieser hinter dem vollständigen Vornamen mit dem Zusatz „geb.“ angefügt. Anschließend sind ggf. weitere Änderungen des Nachnamens (etwa bei späterer Heirat) mit dem Zusatz „verh.“ verzeichnet.

e)

Bei zu Lebzeiten nobilitierten Personen erfolgt die Angabe des Jahres der Nobilitierung in Klammern direkt hinter dem jeweils verliehenen Titel mit dem Zusatz „seit“. Personen ohne diesen Zusatz besaßen den erblichen Adel.

f)

Pseudonyme bzw. Künstlernamen wurden in Klammern hinter dem vollständig aufgeführten Namen mit dem Zusatz „Ps.:“ aufgeführt, ggf. auch der Zeitraum, in dem die Person ein Pseudonym/einen Künstlernamen führte.

g)

Akademische Titel und Ehrentitel sind mit Angabe der jeweiligen Spezifikation dem Namen angefügt. Dies wurde auch für den Professorentitel festgelegt, obgleich dieser nach notariellem Recht kein Bestandteil des Namens ist.

Beispiel: Raabe, Wilhelm Karl (Ps.: Jakob Corvinus, 1856-61), Dr. phil., Dr. med. h.c.
2.

Lebensdaten, Berufe, Tätigkeitsfelder

a)

Grundsätzlich wurden nach dem Zusatz „geb.“ das vollständige Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) sowie der genaue Geburtsort bzw. nach dem Zusatz „gest.“ das vollständige Sterbedatum (Tag, Monat, Jahr) sowie der genaue Geburtsort angegeben.

b)

 Konnte ein Geburtsdatum aus dem Todesdatum und Lebensalter errechnet werden (oder umgekehrt), sind die beiden in Frage kommenden Jahre mit einem Schrägstrich verbunden  (z.B. 1828/29).

c)

 Geschätzte Geburts- bzw. Sterbedaten sind mit dem Zusatz „ca.“ versehen (z.B. geb. ca. 1825).

d)

 Bei allen Ortsangaben, die Geburts- und Sterbeorte betreffen, wurden die historische Schreibung und der Status des Ortes zum Zeitpunkt der Geburt bzw. des Todes der betreffenden Person als verbindlich beibehalten. Dies gilt auch für den Artikeltext, wenn der Ort in einem Zitat oder einem Eigennamen vorkommt.

e)

 Neben dem erlernten wurde hauptsächlich der zuletzt ausgeübte Beruf der Person genannt (z.B. Jurist, Verwaltungsbeamter). Ergänzend dazu sind wichtige Funktionen innerhalb der ausgeübten beruflichen Tätigkeit nur bei hochrangigen Personen angeführt (z.B. Oberbürgermeister, Bischof, Oberpräsident der Provinz Sachsen o.ä.).

f)

Zudem wurden auch solche Tätigkeiten genannt, die für das Lebenswerk der Person bedeutsam sind und von ihr nebenbei oder ehrenamtlich ausgeübt worden sind. Dies betrifft vor allem das gesellschaftliche Engagement (z.B. Heimatforscher, Chorleiter etc.) oder wichtige nähere Kennzeichnungen einer Person (z.B. Rittergutsbesitzer etc.). Ggf. können hier auch mehrere Angaben stehen.

g)

 Alle Titel einer Person, die nicht notarieller Bestandteil des Namens sind, wurden grundsätzlich im Anschluß an die betreffende Berufsbezeichnung (z.B. Obermedizinalrat, Oberstudienrat, Amtmann etc.) angefügt.

III.

 Artikeltext

1.

 Hervorhebungen im Text

a)

Anführungszeichen
Zitate aus gedruckten und ungedruckten Quellen, Buchtitel, Titel von Publikationen und Kunstwerken, Namen von Gegenständen (z.B. Grubennamen, Schiffsnamen etc.) bzw. nicht-notarielle Beinamen von Personen (z.B. „Bibervater“) wurden in Anführungszeichen gesetzt.

b)

Kursivschreibung
Namen von Firmen, Vereinen, Gesellschaften, Institutionen sowie von Zeitungen und Zeitschriften etc. wurden zur Strukturierung des Artikeltextes kursiv gesetzt (außer c)

c)

ohne Hervorhebung
Namen von Schulen, Universitäten, Museen, Bibliotheken und Archiven sowie von Parteien und kirchlichen Vereinigungen wurden im Text nicht gesondert hervorgehoben, auch dann nicht, wenn die betreffende Institution einen Beinamen trägt.
Dies gilt auch für die Nennung von Auszeichnungen, insofern deutlich ist, daß es sich um Orden, Medaillen, Ehrennamen etc. handelt.

2.

Abkürzungen

a)

Grundlage für alle Abkürzungen im Artikeltext ist das Abkürzungs- bzw. das Siglenverzeichnis (siehe dort).

b)

Im Artikeltext wird der Name der im Artikel behandelten Person grundsätzlich mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen abgekürzt. Dies gilt auch für Personen, die einen Adelstitel im Namen führen, oder Personen mit mehrteiligem Namen.

c)

Die Nachnamen von im Artikeltext aufgeführten Personen, deren Nachname mit dem Nachnamen der im Artikel behandelten Person identisch sind, wurden ebenfalls abgekürzt wiedergegeben.

 
3. Historische Schreibungen
Die historische Schreibung von Ortsnamen oder anderen Bezeichnungen im Artikeltext wurde nur dann beibehalten, wenn
a)

es sich um den Bestandteil eines Eigennamen handelt (z.B. Albrecht Friedmann & Sohn, Cöthen)

b)

oder das betreffende Wort in einem Zitat oder Titel vorkommt  (z.B. „Die Entwickelung der landwirthschaftlichen Production im Landkreise Neuhaldensleben“).

IV.

Apparat

1. Allgemeine Festlegungen
a) Aufbau des Apparates
Der wissenschaftliche Apparat beschließt den Artikel und ist in folgende Abschnitte gegliedert:
  1. Werke:
  2. Nachlaß:
  3. Literatur:
  4. Archivalien:
  5. Bildquelle.
b)

historische Schreibung
Bei allen Angaben im Apparat wurde grundsätzlich die historische Schreibung der Titel beibehalten.

c)

Abkürzungen
Grundlage für alle Abkürzungen im Apparat ist das Abkürzungs- bzw. das Siglenverzeichnis (siehe dort). Zudem gelten die Festlegungen für den Artikeltext (siehe vorhergehenden Abschnitt III.)
Alle Abkürzungen des Apparates wahren die historische Schreibung der jeweiligen Titel.
Der Name der im Artikel behandelten Person wurden grundsätzlich auch im Apparat abgekürzt. Dies betrifft ebenso die Abkürzung des Vornamens bzw. der Vornamen der behandelten Person innerhalb eines Titels.

d)

Hervorhebungen
Im Apparat wurden lediglich Zitate und Eigennamen durch Anführungszeichen hervorgehoben.
Zur Vermeidung von Irrtümern sind alle Angaben von Seiten- oder Spaltenzahlen kursiv gesetzt (z.B. Die Dt. Zuckerindustrie 54, 1929, 881).

2. Zitierweise

Quellen- und Literaturangaben sind nach folgendem Schema aufgeführt:

a)

Bei Einzelpublikationen ist nach dem vollständigen Titel ggf. die Anzahl der Bände (in Klammern) und das Erscheinungsjahr (ggf. auch weitere Auflagen und Nachdrucke) genannt, Erscheinungsort und Verlag dagegen nicht.
 
z.B. Lehrbuch der pharmaceutischen Chemie (2 Bde), 1879-1883, 71943 (Repr. 1986)

b)

 Bei Beiträgen in Sammelbänden wird jeweils der Titel des Aufsatzes angegeben. Nach dem Zusatz „in:“ folgt der Titel der Hauptpublikation, die Bandzahl, ggf. die Heftzahl, das Erscheinungsjahr sowie die genaue Seitenzahl.
 
z.B. Ueber die pharmaceutische Verwendung der Hippursäure, in: Hermann Kremt/Peter Baggensen (Hg.), Hdb. der organischen Chemie, Bd. 2, 1895, 256-308

c)

Bei Beiträgen in Periodika (Zeitschriften, Journalen etc.) gilt die vorherige Regelung. Der Jahrgang wird ohne Zusatz direkt hinter dem Titel des Periodikums genannt, ggf. auch die Angabe des Einzelheftes.
 
z.B. Perspektiven der organischen Chemie, in: Der Chemiker 46, H. 7, 1899, 26-40

 
3. Werke:
a)

Dieser Abschnitt umfaßt die wichtigsten Werke in Auswahl, für die die behandelte Person als Autor oder Mitautor verantwortlich zeichnete.

b)

Die Werke wurden - unabhängig davon, ob es sich um Einzelpublikationen oder Beiträge handelt - chronologisch gelistet.

4. Nachlaß:
a)

Unter diesem Stichwort wird der Verbleib eines Nachlasses bzw. eines Teilnachlasses der beschriebenen Person nachgewiesen.

b)

Die dabei genannten Institutionen und Orte zeigen nur der Standort des Nachlasses bzw. Teilnachlasses, berühren jedoch den Nachweis von Eigentums- oder Besitzverhältnissen nicht.

5. Literatur:
a)

Inhalt der Literaturangaben
Unter diesem Stichwort werden die wichtigsten Veröffentlichungen zur jeweiligen Person in Auswahl aufgeführt, wobei insbesondere die weiterführende Literatur den Vorrang erhielt.

b)

Ordnung der Literaturangaben
An erster Stelle werden allgemeine Nachschlagewerke, sodann speziellere Nachschlagewerke aufgeführt (Abkürzungen s. Siglenverzeichnis), jeweils mit der Nummer des Bandes und ggf. den genauen Seitenzahlen (kursiv). Anschließend werden bedeutende Einzelpublikationen mit dem vollen Vor- und Nachnamen des Autors genannt. Die Literatur ist (außer mit Siglen zitierte Nachschlagewerke) grundsätzlich chronologisch geordnet.

c)

Zusätze zu Literaturangaben
Literatur, die umfassende Bibliographien der Werke, Bibliographien der Literatur und/oder ein Bild enthält, wurde am Ende mit dem Zusatz „(W)“, „(L)“ und/oder „(B)“ in der vorstehend angegebenen Weise versehen.

d)

Die Angabe einer Institution bzw. der Zusatz „privat“ in Klammern hinter einem als Literatur aufgeführten Manuskript verweist lediglich auf dessen Standort.

 

6. Archivalien:
a)

Sofern Aktenmaterialien nachgewiesen werden, sind diese nach Möglichkeit mit Angabe der Institution und der Signatur angegeben. Die verwendeten Abkürzungen für einschlägige Institutionen sind im Abkürzungsverzeichnis festgehalten. Wurde die Angabe von Aktenmaterialien mit dem Zusatz „privat“ in Klammern versehen, so gilt dies lediglich als Hinweis, daß diese Materialien nicht allgemein öffentlich zugänglich sind.

b) Die Angabe einer Institution bzw. der Zusatz „privat“ in Klammern hinter einem als Literatur aufgeführten Manuskript verweist lediglich auf dessen Standort.
7. Bildquellen:
a)

Unter diesem Stichwort wird nach Möglichkeit der Standort oder die Quelle eines Bildes der behandelten Person (in der Regel Porträt) nachgewiesen. Der Nachweis des Standortes bzw. der Quelle des Bildes sagt nichts über deren Eigentums- oder Besitzverhältnisse aus.

b)

Befindet sich vor dem Nachweis eines Standortes bzw. vor der Bildquelle ein Stern (*), so handelt es sich um das im Lexikon reproduzierte Bild.
Das gilt auch für den unter 5c aufgeführten Zusatz "(B)" zur Literaturangabe.