Koch, Friedrich Wilhelm, Dr. jur.
geb. 11.12.1903 Mühlhausen,
gest. 10.09.1989 Haar über Neuhaus/Elbe,
Jurist, Konsistorialpräsident.

Der Sohn eines Mittelschullehrers und Organisten absolvierte nach dem Abschluß des Gymnasiums zunächst eine kaufmännische Lehre. 1924–1927 studierte er Rechtswissenschaften in München, Frankfurt/Main und Marburg. Zugleich erweiterte er seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Nach Promotion 1930 und normaler juristischer Ausbildung ließ er sich 1934 in Mühlhausen als Rechtsanwalt nieder und wurde 1937 als Notar zugelassen. Während des II. Weltkrieges war er Soldat. Bei der Heimkehr aus dem Krieg konnte er seinen Beruf nicht fortführen, da er wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP die Zulassung verloren hatte. Der kirchliche Überprüfungsausschuß im Propstsprengel Erfurt erklärte ihn für tragbar, so wurde er rechtskundiger Mitarbeiter im Kirchenkreis Mühlhausen. Dieser entsandte ihn auch in die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, welche ihn 1948 in die Kirchenleitung wählte. Aus dieser schied er aus, als er 1955 die Leitung des Kreiskirchenamtes für die Altmark in Stendal übernahm. Bereits drei Jahre später wechselte er als Jurist in das Konsistorium in Magdeburg. 1959 wurde er zum Konsistorialrat, 1965 zum Oberkonsistorialrat ernannt und war 1966–71 als Konsistorialpräsident tätig. Zudem wurde er in die Synoden der Evangelischen Kirche der Union und der Evangelischen Kirche in Deutschland entsandt, war Mitglied im Rat der EKU und begleitete in der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR 1969 die Gründung des Kirchenbundes. Seinen Ruhestand verlebte er wieder in Mühlhausen.

Archivalien: AKPS: PA-144a.

Martin Kramer