Grubitz, Ernst
geb. 31.12.1778 Magdeburg,
gest. 11.09.1868 Neuhaldensleben,
Jurist, Kommunalpolitiker, Justizrat.

G. war der Sohn eines angesehenen Magdeburger Rechtsanwalts. Er studierte Jura an den Universitäten Helmstedt und Halle und war danach bis 1809 als Rechtsanwalt in der Kanzlei seines Vaters tätig. Die Behörden des Königreichs Westfalen setzten G. 1809 als Distriktsnotar in Neuhaldensleben ein. In seiner juristischen Tätigkeit vertrat er konsequent die Interessen der Bürgerschaft gegen die sich ständig verschärfenden Forderungen der westfälischen Regierung. Am 04.10.1813 wurde er während der Befreiungskriege vom preußischen Militär als Bürgermeister eingesetzt. Er erfüllte mit Engagement die Aufgabe, bewaffnete Abteilungen, die Bürgergarde, aufzustellen, die gegen die napoleonischen Truppen zum Einsatz kamen. Im Jahre 1814 wurde er von der preußischen Regierung als Bürgermeister bestätigt und 1818 von der Bürgerschaft in dieses Amt gewählt. Im gleichen Jahr erhielt er den Titel eines Justizrates verliehen. Bis 1832 war G. Bürgermeister der Stadt Neuhaldensleben. Er führte erfolgreich die Vorseparation durch, sorgte für die Fertigstellung des neuen Turmes der Marienkirche (1821) und ließ die innerstädtischen Straßen neu pflastern. Nach Differenzen mit der Provinzialregierung bat er 1832 um seinen Abschied und war seitdem (bis 1860) als Rechtsanwalt in Neuhaldensleben tätig. Als “Anwalt der kleinen Leute” gelangte G. zu hohem Ansehen in der Stadt und Region. 1832–48 setzte er sich auch als gewählter Stadtverordneter für die Interessen der Stadt ein.

Literatur: Stadtanzeiger Haldensleben 22, 1998, 3

Archivalien: Kreis/StadtA Haldensleben: Rep. IV, I.3a, 12–14, II. Ib, 35–40.

 Bildquelle: *Museum Haldensleben.

Dieter Bollmann

letzte Änderung: 09.12.2004